„Das Land hat keinen Durchgriff beim Kinderschutz!“

Anlässlich der heutigen Landtagsdebatte zur Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage der SPD-Fraktion zum Umsetzungsstand der Schlussfolgerungen des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses Kindesmissbrauch (Drucksache 18/4088) kommentieren Nina Andrieshen, Mitglied im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss und in der Kinderschutzkommission sowie Dennis Maelzer, kinder- und jugendpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag von Nordrhein-Westfalen:

„Der Untersuchungsausschuss hatte in der vergangenen Wahlperiode anhand dreier Kinder, Ramona Böker, Ernst Gruber und Daniela Wittfry begonnen, exemplarisch das Versagen nordrhein-westfälischer Ermittlungsbehörden und Jugendämter aufzuarbeiten. Sie sind drei von rund 40 Kindern, die  Zeug:innen wurden, wie der Staat in seinem Wächteramt durch Fehleinschätzungen, Versäumnisse, fehlende Standards, Kommunikationspannen und mangelhaftes fachliches Wissen im Erkennen von sexuellem Missbrauch versagte. Der Zwischenbericht des PUA IV zeigt deutlich, dass man hier nicht nur von einem Versagen einzelner handelnder Personen ausgehen kann, sondern vielmehr von strukturellen behördlichen Problemen ausgehen muss!

Nun stellen wir ernüchtert fest: Die Landesregierung leitete unsere Fragen an die 186 Jugendämter weiter und lediglich 88 haben geantwortet. Das sind nur 47 Prozent. Das Land weiß bei mehr als der Hälfte der Jugendämter nicht, ob Gesetze umgesetzt werden und welche Wirkung sie haben. Das in der vergangenen Wahlperiode beschlossene Kinderschutzgesetz sollte vor allem die Bearbeitung von Kindeswohlgefährdungen durch Jugendämter klarer regeln und Netzwerke für den Kinderschutz etablieren. Von 98 Jugendämtern wissen wir gar nichts, in 44 Jugendämtern gibt es keine Netzwerke, in 43 gibt es welche. 39 Jugendämter beabsichtigen, in 2023 eines einzurichten, ein weiteres Jugendamt plant dies für 2024. Es ist erschreckend, wenn der Interpretationsrahmen, ob und wann das Kinderschutzgesetz umgesetzt wird, durch die Jugendämter sehr weit  - oder besser gesagt - zu weit gefasst wird.

Aus der Antwort wird deutlich: Die Landesregierung wünscht sich – an insgesamt 479 Stellen – dass das Kinderschutzgesetz durch die Jugendämter umgesetzt wird, hat aber keinen einzigen Beleg dafür und redet sich mit der verfassungsrechtlich garantierten kommunalen Selbstverwaltung heraus. Unsere Auffassung ist, dass der Kinderschutz und die Kinderrechte eindeutig vorrangige verfassungsrechtlich gebotene Zwecke sind und wir daher eine Fachaufsicht über die Jugendämter etablieren sollten.

Darüber hinaus müssen – wie im Kontext der Debatten um das Kinderschutzgesetz vereinbart – weitere Bereiche des Kinderschutzes geregelt werden. Exemplarisch sind das Polizei, Justiz, Schule, Kita und Gesundheit und grundlegend alle Lebensbereiche von Kindern und Jugendlichen. Hier sind ressortübergreifendes Denken und Handeln gefragt. Es reicht nicht aus, sich auf dem Kinderschutzgesetz, das nur einen sehr spezifischen Teil regelt, auszuruhen.

Neben der Fachaufsicht und einem erweiterten Kinderschutzgesetz halten wir es deutschlandweit für dringend erforderlich, dass die Kinderrechte ins Grundgesetz kommen und dort das Kindeswohl als vorrangig zu berücksichtigender Gesichtspunkt verankert wird.“

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