Dienstag, 24. Januar 12 um 00:00 Alter: 30 Tag(e)

Keine Festlegung bei werktäglichen Öffnungszeiten


SPD will Schutz der Sonntagsruhe verbessern

Kreis Lippe.
Der SPD-Landtagsabgeordnete Dennis Maelzer begrüßt den Vorstoß, den Sonntag im Ladenöffnungsgesetz wieder verstärkt unter Schutz zu stellen. In einigen Städten des Landes sei es durch ausufernde Sonntagsöffnungen zu einer regelrechten Aushöhlung des Sonntags- und Feiertagsschutzes gekommen.
 
Maelzer, der sich auch als Kommunalpolitiker kritisch gegenüber ausufernden Sonntagöffnungen geäußert hatte, stellt heraus: „Für die SPD ist klar: der Sonntag darf nicht durch immer mehr Ladenöffnungen zu einem Werktag wie jeder andere werden. Der zeitliche Gleichklang der Arbeitsruhe am Sonntag ist unverzichtbar, damit die Menschen sich verabreden können, mit der Familie etwas unternehmen, im Verein Sport treiben oder ihre Religion ausüben können.“
 
Viele Sachverständige hätten in ihren Stellungnahmen im Landtag darauf hingewiesen, dass der Gesetzgeber in Nordrhein-Westfalen vor allem seiner verfassungsrechtlichen Verpflichtung nachkommen müsse, die Sonntags- und Feiertagsruhe zu schützen. Sinnvoll wäre es aus Sicht von Maelzer deshalb, etwa auch den 1. Mai oder den Tag der deutschen Einheit in das Sonntagsschutzgesetz aufzunehmen. An Sonntagen könne ansonsten der Feiertagsschutz dieser Tage ausgehebelt werden.

Eine Verbesserung des Sonntagsschutzes könne zudem dadurch erreicht werden, dass nicht nur wie bisher die Zahl der Öffnungen pro Verkaufsstelle auf vier begrenzt bleibe, sondern ergänzend auch die von der Kommune zur Öffnung frei gegebenen Sonntage eine Obergrenze erhalte. Damit könnten sich die Sonntagsöffnungen nicht mehr wie bisher – vor allem in Großstädten praktiziert – nahezu unbegrenzt im Jahr verteilen.
 
Medienveröffentlichungen, in denen bereits über die konkrete Ausgestaltung von veränderten Ladenöffnungszeiten unter der Woche spekuliert werde, wies Maelzer zurück. Richtig sei hingegen: „In der SPD-Fraktion gibt es keine Festlegung, ob überhaupt eine Änderung der werktäglichen Öffnungszeiten nötig ist.“ Auch der Koalitionsvertrag von SPD und Grünen beziehe sich ausschließlich auf Korrekturen bei der Sonntagsöffnung. Maelzer betonte zugleich, dass er es „nicht als den Gipfel bürgerlicher Freiheit ansehe, nachts um drei Uhr einkaufen gehen zu können.“ Dies entspräche allerdings auch nicht der Lebensrealität.

Insgesamt werde es bei der Novelle des Ladenöffnungsgesetzes darum gehen, einen verbesserten Ausgleich zwischen den Interessen der Verbraucher, der Verkaufsstelleninhaber und der Beschäftigten zu schaffen. Deshalb werde die SPD-Fraktion auch die Ergebnisse Expertenanhörung akribisch auswerten.


 
Dennis Maelzer MdL
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